Rechtsprechung
   BVerwG, 16.04.2007 - 7 B 3.07 (7 B 89.06)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17882
BVerwG, 16.04.2007 - 7 B 3.07 (7 B 89.06) (https://dejure.org/2007,17882)
BVerwG, Entscheidung vom 16.04.2007 - 7 B 3.07 (7 B 89.06) (https://dejure.org/2007,17882)
BVerwG, Entscheidung vom 16. April 2007 - 7 B 3.07 (7 B 89.06) (https://dejure.org/2007,17882)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,17882) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)

  • BVerfG, 26.04.2011 - 2 BvR 597/11

    Offensichtlich unzulässige "zweite" Anhörungsrüge hält Monatsfrist des § 93 Abs 1

    Eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Anhörungsrüge als unbegründet zurückgewiesen wird, ist einfachrechtlich unstatthaft (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 19. Oktober 2010 - Vf. 111-VI-09 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 16. April 2007 - 7 B 3/07 -, juris; BFH, Beschluss vom 2. Juni 2008 - VII S 19/08, BFH/NV 2008, S. 1687) und damit offensichtlich unzulässig im obigen Sinn.
  • BVerwG, 10.03.2010 - 5 B 4.10

    Anhörungsrüge: Vertretungserfordernis; Unzulässigkeit einer erneuten

    Die Unanfechtbarkeit schließt eine erneute Anhörungsrüge aus (vgl. Beschlüsse vom 19. Juli 2007 - BVerwG 5 B 160.07 und 5 B 161.07 - und vom 16. April 2007 - BVerwG 7 B 3.07 - jeweils juris).
  • BVerwG, 18.01.2017 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Denn gegen einen Beschluss, mit dem eine Anhörungsrüge als unbegründet zurückgewiesen wird, ist eine erneute Anhörungsrüge nicht statthaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. April 2007 - 7 B 3.07 u.a. - juris Rn. 1; BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 09.03.2011 - 5 B 3.11
    Diese Unanfechtbarkeit schließt die Erhebung einer weiteren Anhörungsrüge grundsätzlich aus (vgl. Beschlüsse vom 19. Juli 2007 - BVerwG 5 B 160.07 und 5 B 161.07 - und vom 16. April 2007 - BVerwG 7 B 3.07 - jeweils juris).
  • BVerwG, 29.08.2007 - 5 B 176.07

    Entscheidung des Gerichts über Ablehnungsgesuche des Klägers unter Mitwirkung der

    4 Dies folgt in Bezug auf die Anhörungsrüge gegen die Entscheidung über die Anhörungsrüge betreffend die Entscheidung über eine Anhörungsrüge schon daraus, dass die auf eine Anhörungsrüge hin ergangene Entscheidung - wie hier die Beschlüsse des Senats vom 19. Juli 2007 - unanfechtbar ist (§ 152a Abs. 4 Satz 3 VwGO) und diese Unanfechtbarkeit der Entscheidung eine erneute Anhörungsrüge zumindest in solchen Fällen ausschließt, in denen die mit der Anhörungsrüge angegriffene Entscheidung ihrerseits eine Anhörungsrüge betraf (vgl. Beschluss vom 16. April 2007 - BVerwG 7 B 3.07 -); in Bezug auf die Anhörungsrüge betreffend die Verwerfung der Ablehnungsgesuche stellt der Senat nicht darauf ab, dass das zu Grunde liegende Ablehnungsverfahren bereits durch unanfechtbare Entscheidung abgeschlossen ist.
  • LSG Bayern, 04.02.2013 - L 11 AS 11/13

    Eine Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Anhörungsrüge verworfen

    Die Unanfechtbarkeit der Entscheidung schließt eine erneute Anhörungsrüge aus (vgl BVerwG, Beschluss vom 16.04.2007 - 7 B 3.07; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.08.2011 - OVG 5 RN 4.11 - NVwZ-RR 2011, 1000).
  • BVerwG, 29.08.2007 - 5 B 184.07

    Notwendigkeit der Einlegung einer Anhörungsrüge durch einen postulationsfähigen

    4 Dies folgt in Bezug auf die Anhörungsrüge gegen die Entscheidung über die Anhörungsrüge betreffend die Entscheidung über eine Anhörungsrüge schon daraus, dass die auf eine Anhörungsrüge hin ergangene Entscheidung - wie hier der Beschluss des Senats vom 19. Juli 2007 - unanfechtbar ist (§ 152a Abs. 4 Satz 3 VwGO) und diese Unanfechtbarkeit der Entscheidung eine erneute Anhörungsrüge zumindest in solchen Fällen ausschließt, in denen die mit der Anhörungsrüge angegriffene Entscheidung ihrerseits eine Anhörungsrüge betraf (vgl. Beschluss vom 16. April 2007 - BVerwG 7 B 3.07 ); in Bezug auf die Anhörungsrüge betreffend die Verwerfung der Ablehnungsgesuche stellt der Senat nicht darauf ab, dass das zu Grunde liegende Ablehnungsverfahren bereits durch unanfechtbare Entscheidung abgeschlossen ist.
  • BVerwG, 19.07.2007 - 5 B 160.07

    Besorgnis der Befangenheit eines abgelehnten Richters - Anhörungsrüge eines nicht

    Dabei stellt der Senat nicht darauf ab, dass dies in Bezug auf die Anhörungsrüge gegen die Entscheidung über die Anhörungsrüge schon daraus folgt, dass die auf eine Anhörungsrüge hin ergangene Entscheidung - wie hier der Beschluss des Senats vom 11. Juni 2007 - unanfechtbar ist (§ 152a Abs. 4 Satz 3 VwGO) und diese Unanfechtbarkeit der Entscheidung eine erneute Anhörungsrüge ausschließt (s. Beschluss vom 16. April 2007 - BVerwG 7 B 3.07 -), und lässt in Bezug auf die Anhörungsrüge betreffend die Zurückweisung des Antrags auf Tatbestandsberichtigung offen, welche Bedeutung es hat, dass das zu Grunde liegende Verfahren bereits durch unanfechtbare Sachentscheidung abgeschlossen ist.
  • BVerwG, 19.07.2007 - 5 B 163.07

    Ablehnungsgesuche des Klägers in den Verfahren betreffend die Anhörungsrügen

    Dabei stellt der Senat nicht darauf ab, dass dies in Bezug auf die Anhörungsrüge gegen die Entscheidung über die Anhörungsrüge schon daraus folgt, dass die auf eine Anhörungsrüge hin ergangene Entscheidung - wie hier der Beschluss des Senats vom 15. Juni 2007 - unanfechtbar ist (§ 152a Abs. 4 Satz 3 VwGO) und diese Unanfechtbarkeit der Entscheidung eine erneute Anhörungsrüge ausschließt (Beschluss vom 16. April 2007 - BVerwG 7 B 3.07 -), und lässt in Bezug auf die Anhörungsrüge betreffend die Verwerfung des Ablehnungsgesuches offen, welche Bedeutung es hat, dass das zu Grunde liegende Verfahren bereits durch unanfechtbare Sachentscheidung abgeschlossen ist.
  • BVerwG, 19.07.2007 - 5 B 165.07

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters - Anhörungsrüge eines nicht

    Dabei stellt der Senat nicht darauf ab, dass dies in Bezug auf die Anhörungsrüge gegen die Entscheidung über die Anhörungsrüge schon daraus folgt, dass die auf eine Anhörungsrüge hin ergangene Entscheidung - wie hier der Beschluss des Senats vom 15. Juni 2007 - unanfechtbar ist (§ 152a Abs. 4 Satz 3 VwGO) und diese Unanfechtbarkeit der Entscheidung eine erneute Anhörungsrüge ausschließt (s. BVerwG, Beschluss vom 16. April 2007 - BVerwG 7 B 3.07 -), und lässt in Bezug auf die Anhörungsrüge betreffend die Verwerfung des Ablehnungsgesuches offen, welche Bedeutung es hat, dass das zu Grunde liegende Verfahren bereits durch unanfechtbare Sachentscheidung abgeschlossen ist.
  • BVerwG, 22.01.2019 - 9 B 6.19

    Unstatthaftigkeit einer Anhörungsrüge gegen einen die Anhörungsrüge

  • BVerwG, 24.04.2008 - 3 B 100.07

    Ausschluss der Anhörungsrüge durch mangelnde Geltendmachung einer Verletzung des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 5 RN 4.11

    Anhörungsrüge gegen Anhörungsrügeentscheidung

  • VGH Hessen, 11.04.2016 - 8 A 2798/15

    Besetzung des Spruchkörpers im Falle einer Anhörungsrüge

  • VerfGH Bayern, 01.04.2011 - 54-VI-10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach zweiter Anhörungsrüge

  • BVerwG, 22.08.2011 - 8 C 8.11
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 05.06.2007 - 7 B 23.07 (7 B 3.07)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,22868
BVerwG, 05.06.2007 - 7 B 23.07 (7 B 3.07) (https://dejure.org/2007,22868)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.2007 - 7 B 23.07 (7 B 3.07) (https://dejure.org/2007,22868)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 2007 - 7 B 23.07 (7 B 3.07) (https://dejure.org/2007,22868)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,22868) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1997 - 11 B 30.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Befangenheit eines Richters bei Mitwirkung an der

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2007 - 7 B 23.07
    Aus einer solchen "Vorbefassung" lässt sich verständiger Anlass zu einem Misstrauen des Beteiligten gegen die Unparteilichkeit des Richters erst dann herleiten, wenn sich aufgrund besonderer, zusätzlicher Umstände der Eindruck einer unsachlichen, auf Voreingenommenheit beruhenden Einstellung des Richters gegenüber dem Beteiligten oder der Sache aufdrängt (Beschluss vom 2. Oktober 1997 BVerwG 11 B 30.97 NVwZ-RR 1998, 268 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an ein

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2007 - 7 B 23.07
    1 Der Senat entscheidet über das Ablehnungsgesuch, ohne dienstliche Äußerungen der abgelehnten Richter gemäß § 54 Abs. 1 VwGO, § 44 Abs. 3 ZPO einzuholen, denn der Sachverhalt ist geklärt (vgl. Beschluss vom 8. März 2006 BVerwG 3 B 182.05 juris).
  • VG München, 26.04.2021 - M 5 E 21.1681

    Befangenheit eines Richters bei Vorbefassung, hier: verneint

    Die schlichte Vorbefassung ist mit dem Ausschließungsgrund des § 41 Nr. 6 ZPO abschließend geregelt; ohne Hinzutreten weiterer Umstände darf nicht von der Vorbefassung auf die Besorgnis der Befangenheit geschlossen werden (BVerwG, B.v. 28.5.2009 - 5 PKH 6/09 - juris Rn. 5 f.), da ansonsten letztlich ein gesetzlich nicht vorgesehener Ausschlussgrund geschaffen würde (BVerwG, U.v. 2.7.1976 - VI C 109.75 - juris Rn. 6; B.v. 5.6.2007 - 7 B 23/07 - juris Rn. 2; B.v. 4.5.2009 - 8 B 20/09 - juris Rn. 11; vgl. auch BGH, B.v. 18.12.2014 - IX ZB 65/13 - juris Rn. 10).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.01.2023 - L 20 SF 203/22

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit - gerichtliche Entscheidung

    Ein Ablehnungsgesuch ist nämlich kein Mittel, sich gegen die für unrichtig gehaltene Rechtsauffassung eines Richters oder des Spruchkörpers zu wenden (BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 2007, 7 B 23/07, 7 B 3/07 zit. nach Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 356/18
    Allein aus einer "Vorbefassung" in weiteren Verfahren eines Klägers kann jedoch ein Anlass zu einem Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters nicht hergeleitet werden, wenn sich nicht aufgrund besonderer, zusätzlicher Umstände der Eindruck einer unsachlichen, auf Voreingenommenheit beruhenden Einstellung des Richters gegenüber dem Beteiligten oder der Sache aufdrängt (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 14. Juni 2017 - 1 BvR 2428/16 - juris Rdnr. 2; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 5. Juni 2007 - 7 B 23/07 - juris).
  • DGH Baden-Württemberg, 08.09.2017 - DGH 4/16
    Aus einer solchen "Vorbefassung" lässt sich ein verständiger Anlass zu einem Misstrauen des Beteiligten gegen die Unparteilichkeit des Richters erst dann herleiten, wenn sich auf Grund besonderer, zusätzlicher Umstände der Eindruck einer unsachlichen, auf Voreingenommenheit beruhenden Einstellung des Richters gegenüber dem Beteiligten oder der Sache aufdrängt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.06.2007 - 7 B 23.07 -, juris m.w.N.).
  • DGH Baden-Württemberg, 08.09.2017 - DGH 1/16
    Aus einer solchen "Vorbefassung" lässt sich ein verständiger Anlass zu einem Misstrauen des Beteiligten gegen die Unparteilichkeit des Richters erst dann herleiten, wenn sich auf Grund besonderer, zusätzlicher Umstände der Eindruck einer unsachlichen, auf Voreingenommenheit beruhenden Einstellung des Richters gegenüber dem Beteiligten oder der .Sache aufdrängt (vgl. BVerwG, Beschluss vom - 05.06.2007 - 7 B 23.07 -, Juris m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 28.03.2007 - 7 B 3/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,53434
VG Braunschweig, 28.03.2007 - 7 B 3/07 (https://dejure.org/2007,53434)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 28.03.2007 - 7 B 3/07 (https://dejure.org/2007,53434)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 28. März 2007 - 7 B 3/07 (https://dejure.org/2007,53434)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,53434) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.08.2009 - L 7 B 10/06
    Eine solche Bewilligung ist deshalb grundsätzlich nur noch dann möglich, wenn das Gericht vorher über den Antrag positiv hätte entscheiden können (so bereits BGH, Beschluss vom 30. September 1981 - IV b ZR 694/80 -, zitiert nach juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. März 2007, L 7 B 3/07 SB).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.01.2009 - L 7 B 15/06
    Die - ausnahmsweise - rückwirkende Bewilligung von PKH in den Fällen, in denen ein ordnungsgemäßer Antrag bis zum Abschluss des Verfahrens nicht vorliegt, kommt nur in Betracht, wenn die Entscheidung über PKH durch das Gericht verzögert worden ist (so bereits BGH, Beschluss vom 30.9. 1981 - IV b ZR 694/80 -, zitiert nach juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.3. 2007, L 7 B 3/07 SB; vgl. auch LSG NRW, Beschluss vom 5.2. 2008, L 20 B 201/07 AS).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2008 - L 7 B 3/07 AS   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,118305
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2008 - L 7 B 3/07 AS (https://dejure.org/2008,118305)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.09.2008 - L 7 B 3/07 AS (https://dejure.org/2008,118305)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. September 2008 - L 7 B 3/07 AS (https://dejure.org/2008,118305)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,118305) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2006 - L 9 B 202/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2008 - L 7 B 3/07
    Die dagegen am 12. Juli 2006 erhobene Beschwerde hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen mit Beschluss vom 16. November 2006 (L 9 B 202/06 AS) zurückgewiesen, da im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende eine entsprechende Anspruchsgrundlage nicht vorhanden und der Antragsgegner für denkbare Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - Sozialhilfe - SGB XII - nicht zuständig sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht